Was gehört zum Sperrmüll und was nicht?
Als Sperrmüll gelten Gegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen und keine gefährlichen Stoffe enthalten. Klassische Beispiele sind Sofas, Schränke, Betten, Teppiche und Lattenroste. Die genaue Abgrenzung legt der jeweilige Kreis in seiner Satzung und auf seiner Internetseite fest, und sie ist nicht überall gleich.
Das wird häufig mitgenommen
Möbel aus Holz, Polstermöbel, Matratzen, Fahrräder oder Gartenmöbel zählen in vielen Kreisen zum Sperrmüll. Manche Betriebe nehmen einzelne Gruppen nur mit besonderem Vermerk bei der Anmeldung mit. Lesen Sie deshalb die Liste der erlaubten Gegenstände auf der Seite Ihres Kreises.
Das wird häufig ausgeschlossen
- Elektro- und Elektronikgeräte, die über die Rückgabe an Sammelstellen oder den Handel entsorgt werden.
- Schadstoffe wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien und Altöl.
- Bauschutt, Fliesen, Fenster mit Glas und größere Mengen aus Renovierungen.
- Altreifen, Asbest und Dämmstoffe.
- Restmüll, der in Säcken bereitgestellt wird.
Diese Gegenstände gehören oft auf den Wertstoffhof, in die Schadstoffsammlung oder zu einem Fachbetrieb. Ob ein Hof sie annimmt, steht auf seiner Seite im Abschnitt Annahme.
Zur Bereitstellung
Auch die Art der Bereitstellung ist geregelt: Sperrmüll darf Straße und Gehweg nicht behindern, und manche Kreise verlangen, dass lose Teile gebündelt werden. Die genauen Regeln finden Sie bei den Angaben Ihres Kreises. Mehr zum Verfahren steht im Ratgeber Sperrmüll anmelden, die Alternative beschreibt der Text Sperrmüll oder Wertstoffhof.
Im Zweifel nachfragen
Die Listen der Kreise unterscheiden sich in Einzelheiten, zum Beispiel bei Matratzen, Teppichen, Gartenmöbeln oder Fahrrädern. Steht ein Gegenstand weder in der Liste der erlaubten noch in der der ausgeschlossenen, fragen Sie vor der Anmeldung nach. Auf unseren Seiten steht zu jeder Liste die Quelle mit Prüfdatum, damit Sie sehen, wie aktuell die Angabe ist.
Und was ist mit Gewerbe?
Die Regeln dieser Seiten gelten für private Haushalte. Betriebe, Handwerker und Vermieter bei Renovierungen haben meist eigene Wege, etwa über einen Container oder einen Entsorgungsfachbetrieb. Wenn Sie beruflich Abfall abgeben, fragen Sie bei der Verwaltung nach, ob der Wertstoffhof Gewerbe annimmt und zu welchem Preis.