Abfallzeiten

So prüfen wir Angaben zu Sperrmüll und Wertstoffhöfen

Dieses Verzeichnis ist nur so gut wie seine Quellen. Deshalb gilt für jede Seite dieselbe Regel: Eine Angabe steht nur da, wenn wir sie auf der Seite einer Stadt, eines Landkreises oder eines Abfallwirtschaftsbetriebs gefunden haben, und sie wird mit Link und Prüfdatum gezeigt.

Woher die Angaben kommen

Wir beginnen mit der Liste der 400 Kreise und kreisfreien Städte, die aus öffentlichen Registern stammt. Zu jedem Kreis suchen wir auf der Website der Verwaltung und des zuständigen Abfallwirtschaftsbetriebs die Seiten zu Sperrmüll und Wertstoffhöfen. Standorte und Namen von Wertstoffhöfen ergänzen wir aus offenen Daten, etwa von OpenStreetMap und aus den Open-Data-Portalen der Länder. Öffnungszeiten, Gebühren und Regeln aus solchen offenen Daten zeigen wir erst, wenn eine amtliche Seite sie bestätigt.

Wie wir lesen und prüfen

Eine Software holt die Quellseite ab und liest die Angaben aus. Jede ausgelesene Angabe muss einen Beleg haben, der wortwörtlich auf der Seite steht. Ein zweiter, unabhängiger Durchgang prüft die Angabe gegen die Seite, ohne das erste Ergebnis zu kennen; stimmt er nicht zu, wird die Angabe verworfen. Den Beleg zeigen wir nicht als Zitat, sondern speichern ihn in unseren Unterlagen. Die Seite zeigt die ausgewertete Angabe und den Link zur Quelle.

Aktualität

Die Prüfung ist datiert. Älter als 120 Tage darf eine Quelle nicht sein, sonst bekommt die Seite einen Warnhinweis, wird von der Suche ausgenommen und fällt aus der Sitemap.

Wann eine Seite erscheint

Eine Sperrmüll-Seite braucht die Anmeldung und mindestens eine weitere eigene Angabe, etwa Kosten, Termine, Mengen oder die Liste der erlaubten Gegenstände. Eine Wertstoffhof-Seite braucht lesbare Öffnungszeiten und eine weitere Angabe, etwa Annahme, Gebühren oder Nachweis. Beide Seiten brauchen mindestens 300 Wörter eigenen Text. Eine Kreisseite erscheint nur, wenn mindestens eine ihrer Seiten die Prüfung besteht, ein Bundesland nur mit mindestens 5 geprüften Seiten. Seiten, die sich zu stark ähneln, führen wir nicht doppelt auf.

Widersprüche

Sagen zwei amtliche Seiten etwas Verschiedenes, etwa zu Öffnungszeiten, zeigen wir beide Angaben mit ihrer Quelle und raten, vorher anzurufen. Wir entscheiden das nicht stillschweigend. Einen Wochentag, den die Quelle nicht nennt, zeigen wir als „nicht angegeben“, nie als „geschlossen“.

Unsere Grenzen

Öffnungszeiten ändern sich, etwa vor Feiertagen oder wegen Wetter und Personal. Eine Seite hier ist ein Ausgangspunkt, keine Zusage, dass ein Hof geöffnet ist oder Ihre Ladung annimmt. Verbindlich ist die verlinkte Quelle. Haben Sie einen Fehler gefunden, melden Sie ihn über das Kontaktformular.