Abfallzeiten

Sperrmüll im Rems-Murr-Kreis: Anmeldung, Kosten und Termine

Hier steht, wie Sie Sperrmüll im Rems-Murr-Kreis anmelden, was die Abholung kostet und was Sie bereitstellen dürfen. Die Angaben stammen von der zuständigen Stelle und sind jeweils mit der Quelle verlinkt.

Anmeldung

Online und mit Antwortkarte

Quelle: abfallwirtschaft-rems-murr.de, geprüft am

Kosten

Für die Abholung fällt laut Quelle eine Pauschale an.

Quelle: abfallwirtschaft-rems-murr.de, geprüft am

Termine

Der Sperrmüll wird auf Abruf abgeholt: Sie vereinbaren den Termin selbst.

Quelle: abfallwirtschaft-rems-murr.de, geprüft am

So läuft die Sperrmüllabholung im Rems-Murr-Kreis ab

  1. Sperrmüll anmelden

    Die Anmeldung ist online und mit Antwortkarte möglich. Das Formular oder die Beschreibung steht bei abfallwirtschaft-rems-murr.de. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.

  2. Termin klären

    Der Sperrmüll wird auf Abruf abgeholt: Sie vereinbaren den Termin selbst.

  3. Sperrmüll bereitstellen

    Die Quelle nennt 3 Regeln zur Bereitstellung, siehe unten.

  4. Abholung und Kosten

    Für die Abholung fällt laut Quelle eine Pauschale an.

Was kostet der Sperrmüll im Rems-Murr-Kreis?

Für die Abholung fällt laut Quelle eine Pauschale an. Die folgenden Posten stehen in der Quelle:

LeistungPreisBezugsgröße
Sperrmüll regulär25 €
Sperrmüll express50 €

Quelle: abfallwirtschaft-rems-murr.de, geprüft am

Wie viel Sperrmüll wird mitgenommen?

Die Begrenzung der Menge lautet laut Quelle: Bei jeder beantragten Abholung werden bis zu 2 m³ Sperrmüll mitgenommen. Sie können auch zwei Abholungen gleichzeitig beantragen und damit die Menge auf bis zu 4 m³ erhöhen.

Quelle: abfallwirtschaft-rems-murr.de, geprüft am

Was gehört zum Sperrmüll, was nicht?

Das wird mitgenommen

  • Holz- und Polstermöbel wie Sofas, Sessel, Betten, Matratzen, Bettenroste mit Holzrahmen, Teppiche, Stühle, Tische, Schränke, Küchenmöbel und Regalbretter
  • Koffer, Skier, Holzschlitten, Holzkisten, Spankörbe und größere Spielzeuge

Quelle: abfallwirtschaft-rems-murr.de, geprüft am

Das gehört nicht dazu

  • Abfälle aus Gebäuderenovierungen, wie z.B. Fenster oder Außentüren, Waschbecken, Fliesen, Glastüren, Bauschutt, Glas- oder Marmortische und Aquarien
  • behandeltes Holz aus Außenanlagen (z.B. Jägerzäune, Hasenställe)
  • Metallschrott oder Elektroaltgeräte
  • Leuchtstoffröhren
  • Farben, Lösungsmittel und sonstige Problemabfälle
  • Sperrmüll in Form von Kleinteilen in Säcken oder Kartons

Quelle: abfallwirtschaft-rems-murr.de, geprüft am

Ausdrücklich ausgeschlossen werden laut Quelle unter anderem Altholz, Altmetall, Bauschutt, Elektrogeräte, Glas, Schadstoffe und Sperrmüll. Dafür gibt es meist den Wertstoffhof oder eine eigene Sammlung.

Ausdrücklich genannt werden bei den erlaubten Gegenständen Altholz, Matratzen und Sperrmüll.

Sperrmüll richtig bereitstellen

Diese Regeln nennt die Quelle für die Bereitstellung:

  • Einzelstücke dürfen maximal 2,30 m lang, 1,50 m breit und nicht schwerer als 50 kg sein.
  • Der Sperrmüll sollte frühestens einen Tag vor der angekündigten Abholung und spätestens bis 06:00 Uhr morgens am Abholtag an die Straße gestellt werden.
  • Altholzteile getrennt vom Rest bereitstellen.

Quelle: abfallwirtschaft-rems-murr.de, geprüft am

Häufige Fragen zum Sperrmüll im Rems-Murr-Kreis

Wie melde ich Sperrmüll im Rems-Murr-Kreis an?
Die Anmeldung ist online und mit Antwortkarte möglich. Der Link: abfallwirtschaft-rems-murr.de.
Was kostet die Sperrmüllabholung im Rems-Murr-Kreis?
Für die Abholung fällt laut Quelle eine Pauschale an. Genannt werden 2 Posten, zum Beispiel Sperrmüll regulär für 25 €.
Wann wird der Sperrmüll im Rems-Murr-Kreis abgeholt?
Der Sperrmüll wird auf Abruf abgeholt: Sie vereinbaren den Termin selbst.
Gibt es eine Mengengrenze?
Die Quelle schreibt: Bei jeder beantragten Abholung werden bis zu 2 m³ Sperrmüll mitgenommen. Sie können auch zwei Abholungen gleichzeitig beantragen und damit die Menge auf bis zu 4 m³ erhöhen.
Was darf nicht zum Sperrmüll?
Ausgeschlossen sind laut Quelle zum Beispiel Abfälle aus Gebäuderenovierungen, wie z.B. Fenster oder Außentüren, Waschbecken, Fliesen, Glastüren, Bauschutt, Glas- oder Marmortische und Aquarien, behandeltes Holz aus Außenanlagen (z.B. Jägerzäune, Hasenställe), Metallschrott oder Elektroaltgeräte, Leuchtstoffröhren und Farben, Lösungsmittel und sonstige Problemabfälle.

Quellen und Prüfdatum

Stimmt etwas nicht mehr? Dann schreiben Sie uns, wir prüfen die Quelle erneut. Änderung melden.